Verbandsgemeinde Bad Ems
Bürgerinformationen zur Corona-Krise
Einschränkungen und Verbote: 1. Kontaktverbot mit einer Geltungsdauer von mindestens 2 Wochen seit Wochenbeginn 1.1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. 1.2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich , zu anderen als den unter 1.1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 …