Mit Datum vom 14.03.2023 wurden die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für den Bereich der Stadt Nassau erlassen und den Steuerpflichtigen inzwischen bekanntgegeben.
Aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers wurde in der Anlage zum Abgabenbescheid der Grundsteuer B - Stadt Nassau, im ersten Absatz zitiert: „…in der Sitzung vom 27.02.2023 die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B der Stadt Bad Ems beschlossen.“
Dieser offensichtliche Schreibfehler wird entsprechend § 129 Abgabenordnung (AO) insoweit berichtigt, als die o.a. unrichtige Formulierung durch die zutreffende Formulierung „…in der Sitzung vom 27.02.2023 die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B der Stadt Nassau beschlossen“ ersetzt wird.
Auf die Rechtmäßigkeit der Abgabenbescheide hat die Korrektur dieser offenbaren Unrichtigkeit keine Auswirkungen.
Diese Bekanntmachung ergeht im Namen und Auftrag der Stadt Nassau.