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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 13/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dausenau für das Haushaltsjahr 2024 vom 19.03.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023, (GVBI. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 05.03.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.389.855 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.367.565 Euro

Jahresüberschuss  —  22.290 Euro

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf  —  2.322.750 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 2.200.550 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  122.200 Euro

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  0 Euro

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.204.850 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.528.500 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  - 323.650 Euro

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  323.650 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  122.200 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit —  201.450 Euro

e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  3.851.250 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  3.851.250 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr  — 0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0 Euro

- verzinste langfristige Kredite auf  — 323.650 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0,00 Euro

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

Grundsteuer A  — 345 v.H.

Grundsteuer B  — 465 v.H.

Gewerbesteuer  — 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

• für den ersten Hund  — 75,00 EUR

• für den zweiten Hund —  90,00 EUR

• für den dritten Hund  — 130,00 EUR

• gefährlicher Hund  — 600,00 EUR

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  4.097.067 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  4.098.820 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  4.121.110 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025  —  4.092.135 Euro

§ 6 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf —  2.140.039 Euro

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

56132 Dausenau, den 19.03.2024
Dienstsiegel
Michelle Wittler, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2024 bis 10.04.2024 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 19.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Dienstsiegel
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau