Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf der Haushaltssatzung des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems“ für das Jahr 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems“ mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt bis zum 23.04.2025 (Tag der vorgesehen Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung), bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in 56130 Bad Ems, Insel Silberau 1, Zimmer 225, während der Dienstzeit montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ab dem Tag der Bekanntmachung, durch die Einwohner des Rhein-Lahn-Kreises bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Abteilung Finanzen, Kommunales und Sport, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, einzureichen.
Bad Ems, 17.03.2025