Öffentliche Bekanntmachung
Für die Wahl des Wehrführers der Einheit Obernhof findet am Mittwoch, dem 27. Mai 2026, 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße, in Obernhof, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 19 Abs. 1 Satz 6 Ziffer 3 und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171), die aktiven Angehörigen der Feuerwehreinheit und der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung: