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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Bad Ems vom 08.01.2026

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I, S. 310, 919) in der jeweils gültigen Fassung und § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren vom 28.03.2023 (GVBl. S. 77) in der jeweils gültigen Fassung und nach Anhörung des Stadtrates vom 24.02.2026 sowie des Verbandsgemeinderates vom 26.03.2026 wird die am 08.01.2026 erlassene Gebührenordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Bad Ems wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 1 erhält folgende Fassung:

§ 1

Höhe der Gebühren

(1) Die Gebühren, die für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gebiet der Stadt Bad Ems durch Parkscheinautomaten oder andere elektronische Einrichtungen/Geräte (insbesondere Mobiltelefone) zur Überwachung der Parkzeit zu entrichten sind, werden auf 0,50 Euro (50 Cent) je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

(2) Ergänzend zu Absatz 1 können Zeitparktickets in Form von Wochen-, Monats- und Jahresparkscheinen erworben werden. Zeitparktickets sind über die digitale App „EasyPark“ erhältlich; die Gebühren hierfür betragen

1.

für Jahresparktickets

a). ab dem 01.01.2024 für 365 Tage  —  365,00 Euro

b) ab dem 01.01.2026 für 365 Tage  —  195,00 Euro.

2.

für Monatsparktickets (für 30 Tage)  —  45,00 Euro

3.

für Wochenparktickets (für 7 Tage)  —  12,00 Euro.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung vom 08.01.2026 tritt mit Wirkung vom 01.04.2023 in Kraft.

Bad Ems, 27.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
-Siegel-
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister