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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 15/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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1. Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“

der Ortsgemeinde Seelbach

* Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und

* Offenlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat Seelbach hat in seiner Sitzung vom 24.02.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Erweiterung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Weiher“ gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. 11.2017 (BGBl. I, S. 3634) öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus der nachstehenden Skizze.

Es wird ein Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt, wodurch ein naturschutzrechtlicher Planungsbeitrag nicht erforderlich wird.

Gleichzeitig hat der Rat die Offenlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Offenlage der Planänderung findet in der Zeit vom 24.04. bis 26.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.

56130 Bad Ems, 5. April 2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister

Anlage: Lageplan