Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zu einer 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau gefasst. Zuvor war bereits eine Landesplanerische Stellungnahme beantragt und erteilt worden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141), in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Folgende Planänderungen bzw. Darstellungen sind beantragt:
Nach Einholen der landesplanerischen Stellungnahme hat der Verbandsgemeinderat in der gleichen Sitzung die Auslegung der Planung zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) BauGB) beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bestehend aus den Planzeichnungen, der Begründung und dem Umweltbericht findet in der Zeit vom
22. April bis 23. Mai 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger die Entwurfsplanung dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf den Planentwurf und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.
56130 Bad Ems, 4. April 2024