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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 15/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Kirmes in Nievern vom 13. bis 15. April 2024

Schutz der Nachtruhe - Ausnahmegenehmigung gemäß Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Aus Anlass der diesjährigen Kirmes in der Gemeinde Nievern wird am Samstag und Sonntag (13. und 14.04.2024) jeweils von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bereich des Festgeländes eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe nach § 4 Abs. 3 LImSchG zugelassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten. Damit sind auch während der Kirmes in der Zeit ab 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr solche Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Bad Ems, 05.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems Nassau
- örtliche Ordnungsbehörde -