Am Dienstag, den 29. April 2025, um 19.00 Uhr findet im Gemeindezentrum in Singhofen eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Singhofen statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Finanz- und Kassenberichte, Entlastung des Jagdvorstands |
| 2. | Neuwahl des Jagdvorstands |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung |
| 4. | Jagdpachtangelegenheiten |
| 5. | Verschiedenes |
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Singhofen sind. Bejagbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut noch eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.