Am Montag, den 27.04.2026 um 19.00 Uhr findet im Bürgerhaus in Winden (Ratssaal) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Winden statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Totenehrung |
| 2. | Finanz- und Kassenberichte, Entlastung des Jagdvorstands |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung |
| 4. | Verschiedenes |
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagbaren Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winden sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.