Titel Logo
Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 15/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Bad Ems beschließt Haushalt 2026: Investitionen von 7,3 Millionen Euro geplant

Der Stadtrat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBI. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S. 473, 475), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 26.03.2026 bzw. 31.03.2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

22.674.581,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

22.674.533,00 €

Jahresergebnis

48,00 €

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

22.235.021,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

21.369.585,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

865.436,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.034.295,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.321.045,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-6.286.750,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.776.653,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.355.339,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.421.314,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

31.045.969,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

31.045.969,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

6.286.750,00 €

zusammen auf

6.286.750,00 €

* **

* Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

** Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Krediten wurde in Höhe eines Teilbetrages von 24.500 € versagt. Zu einem Teilbetrag von 6.262.250 € wurde eine Kreditgenehmigung unter Bedingungen ausgesprochen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 8.400.000,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 8.400.000,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  17.803.600,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf

400 v. H.

-

Grundsteuer B auf

705 v. H.

-

Gewerbesteuer auf

425 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

100,00 €

-

für den zweiten Hund

140,00 €

-

für jeden weiteren Hund

210,00 €

-

Kampfhunde

720,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt

-

zum 31.12.2024

10.948.107,87 €

-

zum 31.12.2025

11.050.616,87 €

-

zum 31.12.2026

11.050.664,87 €

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 1 Fall zugelassen.

§ 9 Sonstige Festsetzungen

Das Kreditlimit für das Treuhänderkonto „Stadtsanierung“ wird auf 103.000,00 € festgesetzt.

56130 Bad Ems, 31.03.2026
Dienstsiegel
Stadt Bad Ems
in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
In Vertretung
Frank Ackermann
Erster Beigeordneter 

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.04.2026 bis 20.04.2026 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 31.03.2026
Dienstsiegel
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau