Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Nassau |
| Flur: | 47 |
| Flurstück: | 4377/1 |
| Nutzungsart: | Waldfläche |
| Bezeichnung: | Häringsnase |
| Flächengröße: | 5.062 qm |
Bestandteile dieses Vertrages sind weitere Waldflächen.
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde, bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen des Amtsblattes,
bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises - Untere Landwirtschaftsbehörde - Insel Silberau, 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.