Dieses Mal gibt es Ärger mit Pferdemist an der Ecke Kluftenbäume
Im Bereich der Straße „Kluftenbäume“ kam es nun dieses Mal zu Hinterlassenschaften von Pferden.
Ich appelliere hier eindeutig an das Verständnis der Tierhalter. Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ist hier unter § 2 (4) eindeutig geregelt: „Halter und Führer […] von Pferden müssen dafür sorgen, dass […] Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.“ In dörflich gelebter Praxis heißt dies meist nach dem Ausritt nochmal an der Stelle vorbeigehen und den Pferdemist entfernen. Leider steigt immer wieder der Unmut gegenüber vielen Pferde- aber auch Hundehaltern durch solche Aktionen. Dabei sind die Hunde- und Pferdehalter, die durch Ignoranz und Faulheit auffallen, definitiv in der Minderheit und werfen ein schlechtes Licht auf die Mehrheit der Tierhalter, die immer ihre Hinterlassenschaften schnellstmöglich beseitigen und auch sonst tadellos als Tierhalter auftreten.