Aufstellung des Bebauungsplan „Grisselberg“ der Stadt Bad Ems;
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Auslegung der Planunterlagen.
Gemäß der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bad Ems vom 25.02.2025 wird für den Bereich „Grisselberg“ ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Nachdem nunmehr das Planungskonzept vorliegt und beschlossen wurde, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Auslegung der Planunterlagen durchgeführt werden.
Diese liegen in der Zeit
vom 17.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Stadt Bad Ems – Bad Ems - Aktuelle Offenlagen) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags bis mittwochs | von 8:30 Uhr - 12:00 Uhr |
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| von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| donnerstags | von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
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| von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| freitags | von 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Planunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder innerhalb der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Stadt Bad Ems.