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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 16/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Attenhausen für das Haushaltsjahr 2025 vom 07.04.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023, (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 31.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  733.923 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  731.842 Euro

Jahresüberschuss  —  2.081 Euro

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf  —  680.165 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  663.015 Euro

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  17.150 Euro

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  0 Euro

c) die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  62.000 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  - 62.000 Euro

d) die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  62.000 Euro

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  17.150 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit — 44.850 Euro

e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  742.165 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  742.165 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr  — 0 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf  —  0 Euro

- verzinste langfristige Kredite auf  —  62.000 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

Grundsteuer A  —  345 v.H.

Grundsteuer B  —  430 v.H.

Gewerbesteuer  —  385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

• für den ersten Hund  —  30,00 EUR

• für den zweiten Hund  —  45,00 EUR

• für jeden weiteren Hund  —  80,00 EUR

• für den ersten gefährlichen Hund  —  300,00 EUR

• für den zweiten gefährlichen Hund  —  450,00 EUR

• für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  800,00 EUR

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  932.967 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  983.143 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025  —  985.224 Euro

§ 6

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 342.456 Euro

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 8

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Attenhausen, den 07.04.2025
Ortsgemeinde Attenhausen
in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Dienstsiegel
Udo Ludwig, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04.2025 bis 30.04.2025 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 407, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 07.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Dienstsiegel
I.V. Birk Utermark
Beigeordneter der
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau