Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2023, (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 31.03.2025 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 733.923 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 731.842 Euro
Jahresüberschuss — 2.081 Euro
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf — 680.165 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf — 663.015 Euro
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 17.150 Euro
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Euro
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 0 Euro
c) die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 0 Euro
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 62.000 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 62.000 Euro
d) die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 62.000 Euro
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 17.150 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 44.850 Euro
e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 742.165 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 742.165 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf — 0 Euro
- verzinste langfristige Kredite auf — 62.000 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
Grundsteuer A — 345 v.H.
Grundsteuer B — 430 v.H.
Gewerbesteuer — 385 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
• für den ersten Hund — 30,00 EUR
• für den zweiten Hund — 45,00 EUR
• für jeden weiteren Hund — 80,00 EUR
• für den ersten gefährlichen Hund — 300,00 EUR
• für den zweiten gefährlichen Hund — 450,00 EUR
• für jeden weiteren gefährlichen Hund — 800,00 EUR
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 932.967 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 983.143 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 — 985.224 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 342.456 Euro
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04.2025 bis 30.04.2025 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 407, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |