Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2024, (GVBI. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 26.03.2026 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.591.750 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.539.690 Euro
Jahresüberschuss — 52.060 Euro
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf — 2.463.320 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf — 2.365.620 Euro
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 97.700 Euro
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Euro
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen — 0 Euro
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 762.100 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.217.300 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 455.200 Euro
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 455.200 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 97.700 Euro
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 357.500 Euro
e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 3.680.620 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 3.680.620 Euro
Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- zinslose Kredite auf — 0 Euro
- verzinste langfristige Kredite auf — 455.200 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
Grundsteuer A — 380 v.H.
Grundsteuer B — 530 v.H.
Gewerbesteuer — 390 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| • | für den ersten Hund — 75,00 EUR |
| • | für den zweiten Hund — 90,00 EUR |
| • | für jeden weiteren Hund — 130,00 EUR |
| • | für den ersten gefährlichen Hund — 600,00 EUR |
| • | für den zweiten gefährlichen Hund — 600,00 EUR |
| • | für jeden weiteren gefährlichen Hund — 600,00 EUR |
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 — 4.301.027 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 — 4.380.399 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2026 — 4.432.459 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 1.912.577 Euro
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird
in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2026 bis 24.04.2026 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn