Liebe Arzbacherinnen und Arzbacher,
der Ortsgemeinderat Arzbach hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 einige wichtige Entscheidungen getroffen, über die ich Sie zumindest kurz informieren möchte, damit Sie einen groben Überblick über den Stand der Dinge erhalten.
An- und Umbau der KiTa Arzbach
Es wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese kann z. B. über unsere Webseite www.arzbach.de unter „Sitzungen des Rates - 25.03.2026“ eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die dort aufgeführte Variante 2 zu wählen. Das heißt:
Umbau und Sanierung des Gebäudebestandes auf Neubaustandard
Die Kosten werden auf ca. 1,8 Mio. Euro geschätzt, zuzüglich der Kosten für den Grunderwerb sowie abzüglich verschiedener Zuschüsse.
Der Gemeinderat ist hier von dem Beschlussvorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung abgewichen, in dem die Varianten 2 und 3 alternativ aufgeführt wurden und die Tendenz eher in Richtung Variante 3 (Effizienzhaus) ging.
Brücke „Auf der Trift“
Dieser Tagesordnungspunkt wurde noch kurzfristig per Beschluss in die Tagesordnung aufgenommen, da die Beschlussvorlage der Verwaltung erst kurz vor der Sitzung einging.
Es wurde folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde Arzbach beschließt die Freigabe der Ausführungsplanung und gibt die Maßnahme zur Ausschreibung frei.
Soweit das Ergebnis der Ausschreibung weniger als 10 % über der Summe des bepreisten Leistungsverzeichnisses liegt, ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, den Auftrag zu vergeben.
Soweit das Ergebnis der Ausschreibung mehr als 10 % aber weniger als 20 % über der Summe des bepreisten Leistungsverzeichnisses liegt, ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ältestenrat, die Entscheidung bezüglich der Auftragsvergabe zu treffen, um mögliche mit der derzeitigen Weltlage zusammengehörigen starke Preissteigerungen abzudecken.
Sowie das Angebot zur bautechnischen Prüfung der Alof & Harzer Ingenieure vorliegt und dieses unter 10.000,00 € liegt, ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister, den Auftrag zu vergeben."
Alle Vorbereitungen sind abgeschlossen; so liegt z. B. die wasserrechtliche Genehmigung nun vor, und die Ausschreibung wird jetzt durchgeführt. Der Zeitablauf sieht vor, mit der Baumaßnahme im Sommer zu beginnen.
Die kalkulierte Gesamtsumme für die Maßnahme - also nicht nur die Summe der reinen Baumaßnahme - beläuft sich auf rd. 420.000,00 € und ist damit ca. 100.000,00 € geringer als bei der ursprünglichen Planung. Ich befürchte allerdings, dass diese Verringerung der kalkulierten Kosten durch die derzeitigen kriegsbedingten Preissteigerungen (Irankrieg) gerade wieder „aufgefressen“ wird.
Die Zustimmung der Gemeinde Arzbach zum Flächennutzungsplan der (fusionierten) VG Bad Ems-Nassau erfolgte einstimmig
Die entsprechenden Beratungen dauern seit Jahren an und sind jetzt abgeschlossen. Für die Gemeinde Arzbach ändert sich im Grunde nichts.
Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung nach Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Sperrbezirk)
Der Ortsgemeinderat Arzbach hat folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Arzbach beschließt, bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises zu beantragen, für das Gebiet der Ortsgemeinde Arzbach den Erlass einer Sperrbezirksverordnung nach Art. 297 EGStGB zu prüfen und zu veranlassen.
Die beantragte Sperrbezirksverordnung soll die Ausübung der Prostitution im Gemeindegebiet Arzbach untersagen. Der Antrag stützt sich insbesondere auf den Schutz der Jugend und den Schutz des öffentlichen Anstands.
| Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, | |
| • | namens der Ortsgemeinde einen entsprechenden schriftlichen Antrag mit Begründung bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis einzureichen, |
| • | dem Antrag die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Lage der Bushaltestelle mit Schulbusnutzung, die sensible Wohnnachbarschaft sowie die Wegebeziehungen im Bereich Arzbach, Am Bierhaus 10, Flur 11, Flurstück 173/3, darzustellen, und |
| • | die Kreisverwaltung zugleich um Berücksichtigung dieses Antrags in den bereits anhängigen Verfahren betreffend das Vorhaben Am Bierhaus 10 zu bitten.“ |
Sachstand bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem kommunalen Förderprogramm
Ich hatte im letzten Jahr berichtet, dass seitens des Landes Rheinland-Pfalz ein Förderprogramm aufgelegt wurde, um Gemeinden die Umsetzung von Projekten zu ermöglichen, für die sonst keine finanziellen Mittel vorhanden wären.
| Letztlich beantragt wurden folgende Maßnahmen: | |
| • | Aufwertung der beiden örtlichen Spielplätze (Kauf neuer Spielgeräte) |
| • | Erneuerung der vorhandenen alten Hängeleuchten (Straßenlampen) durch neue LED-Beleuchtung |
| • | Aufwertung des Zimmerplatzes |
| • | Aufwertung des Jugendraumes in der Limeshalle |
Alle beantragten Maßnahmen wurden genehmigt. Die Förderbescheide liegen vor.
Der Verkehrsverein hat bereits mit Planungen und Arbeiten zur Aufwertung des Zimmerplatzes begonnen und wird sich tatkräftig bei der Umsetzung des Vorhabens einbringen. So ist geplant, wieder einen Brunnen in Betrieb zu nehmen und den Platz als solchen wieder ansehnlich herzurichten.
Beim Austausch der Hängeleuchten sowie der Aufwertung der beiden Spielplätze befinde ich mich derzeit im Dialog mit der Bauverwaltung, da hier weitere verfahrensrechtliche Schritte zu beachten sind, wenn einzelne Aufträge ein Volumen von 10.000,00 € überschreiten.
Mit der Aufwertung des Jugendraumes haben wir uns noch nicht präzise befassen können. Eins nach dem anderen.
Sachstand „Alter Sportplatz“
Mit der Insolvenzverwaltung der insolventen Firma, welche den Platz über Jahre genutzt hat, konnte eine Vereinbarung erzielt und eine Ausgleichszahlung vereinbart werden.
Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil
Soweit im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung ein Beschluss gefasst wurde, muss dieser im Verlauf des öffentlichen Teils der folgenden Sitzung bekannt gegeben werden, allerdings nur, soweit dem keine Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen.
In diesem Rahmen kann ich also auch hier über entsprechende Beschlüsse informieren:
Es wurde die Auftragsvergabe von Planungsleistungen für einen Teilausbau der Flurstraße beschlossen.
Ferner wurde beschlossen, eine anwaltliche Vertretung für die Ortsgemeinde Arzbach in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Koblenz in Anspruch zu nehmen.
Letztlich wurden in dieser Sitzung alle aktuellen größeren Projekte behandelt und sind jetzt „am Laufen“. Ich hoffe natürlich, dass sich alles wie geplant entwickelt. Sicher sein, kann man sich da nie. Das habe ich in den zurückliegenden 1,5 Jahren gelernt. Aber was solls - immer dranbleiben.
Herzlichst Ihr