Besonders beklagt wird sich über freilaufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot in der Ortslage.
Damit einhergehen Verunreinigungen durch die Hinterlassenschaften der lieben Vierbeiner, die mich veranlassen, das Merkblatt für Hundehalter an dieser Stelle nochmals in Erinnerung zu rufen. Darin steht u.a.
„Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde angeleint zu führen.
Die Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen und Straßen, insbesondere Gehwegflächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führerunverzüglich verpflichtet“.
Da Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, bitte ich um Beachtung dieser Hinweise.