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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 18/2024
Amtlicher Teil
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Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 09. Juni 2024 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Europawahlen und in Rheinland-Pfalz zusätzlich die Kommunalwahlen statt.

In den nächsten Wochen möchten wir Sie an dieser Stelle über Wissenswertes rund um diese Wahlen informieren.

Beginnen möchten wir unsere Informationsreihe mit einem Hinweis zur Briefwahl.

Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann dies schriftlich, per Mail unter briefwahl@vgben.de mit Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift, online über die Homepage der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau www.vgben.de oder durch persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems sowie im Bürgerbüro Nassau, Am Adelsheimerhof 1, 56377 Nassau beantragen. Die Beantragung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der allerdings seine Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen muss.

Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob auch eine General- oder Vorsorgevollmacht als Legitimation ausreicht.

Eine solche General- oder Vorsorgevollmacht ist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen nicht ausreichend.

Das Stimmrecht jeder Wählerin oder jedes Wählers ist ein höchstpersönliches Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt. Auf dieses Recht kann weder verzichtet werden noch kann es auf einen anderen übertragen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es ein Wahlrecht gibt, nicht jedoch eine Wahlpflicht.

Wählerinnen und Wähler haben deshalb jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob sie an der jeweiligen Wahl teilnehmen wollen oder nicht. Möchten sie im Wege der Briefwahl teilnehmen, muss ein persönlicher Antrag für diese Wahl gestellt werden. Ein solch persönlicher Antrag ist bei einer Antragsstellung im Rahmen einer General- oder Vorsorgevollmacht aber gerade nicht gegeben.

Wenn Sie für die Wahlen Briefwahlunterlagen beantragen möchten und hierfür eine andere Person beauftragen wollen, bitten wir Sie, der beauftragten Person eine konkrete Vollmacht für diese Wahl zu erteilen. Am Einfachsten geht dies mit dem Vordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, die Ihnen Ende April zugehen wird.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros unter den Rufnummern

Frau Filiz Kiziltoprak

02603 / 793 - 127

Herr Tobias Schaab-Lorch

02603 / 793 - 144

zur Verfügung.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Ems - Nassau