- Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses und
- Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat Pohl hat in seiner Sitzung vom 12.03.3035 den Aufstellungsbeschluss für eine Abrundungssatzung (Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung) „Untere Taunusstraße“ gefasst.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. 11.2017 (BGBl. I, S. 3634) öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus der nachstehenden Skizze.
Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates hat neben den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu dem Satzungsentwurf zu äußern.
Aus diesem Grunde findet eine Offenlage des Satzungsentwurfs in der Zeit vom 12.05. bis 13. 06 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Rathausnebengebäude, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Geschäftsbereich 3, Zimmer 06 während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs zudem von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt. Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkte Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Offenlegungsexemplare an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden. Hier wird diesen wie auch jedem interessierten Bürger der Entwurf dargelegt und erläutert. Während der Auslegung können Stellungnahmen, bezogen auf die Satzung und die Begründung von jedermann vorgebracht werden.