hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Ortsgemeinde Seelbach in seiner Sitzung am 13.03.2026 die Eröffnung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Seelbach“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ist auf nachstehend abgedrucktem katasteramtlichem Lageplanausschnitt umgrenzt.
Anlage:
Katasteramtlicher Lageplanausschnitt