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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Förderprogramm Regionalbudget

Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht!

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren vierten Projektaufruf. Öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 09. Juni 2023 Zeit, ihre Ideen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus in deren Sitzung am 20.06.2023 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de.

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1.

Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (VG) (Eingang bis spätestens 09.06.2023).

2.

Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

3.

Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus.

4.

Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5.

Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus bis spätestens 15.11.2023

6.

Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 01.08.2024.

Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

Fördermittelbudget: 16.666 €

Datum des Aufrufes: 09.05.2023

Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 09.06.2023 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch die LAG: 20.06.2023

Frist für die Projektabschluss und Abrechnung: 01.08.2024

Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 € netto. Mindestzuschuss 2.000 €.

Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40%, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50%, öffentliche Zuwendungsempfänger 65%

LEADER-Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Stelle für weitere Auskünfte:

Regionalmanagement: Beatrix Ollig, Telefon: 0261 / 3043941, E-Mail: beatrix.ollig@sweco-gmbh.de

Stellen für die Einreichung der Förderanträge: Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

Verbandsgemeindeverwaltung Diez Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten