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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushalt der Stadt Bad Ems für das Haushaltsjahr 2023;

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Haushalt der Stadt Bad Ems mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 16.01.2023 bis einschließlich 31.01.2023 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:

montags und dienstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

mittwochs und freitags

von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Ems haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau