Der Haushalt der Stadt Bad Ems mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 16.01.2023 bis einschließlich 31.01.2023 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| montags und dienstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr | |
| donnerstags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr | |
| mittwochs und freitags | von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Ems haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.