Bekanntmachung
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Lollschied mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 11.01.2024 bis einschließlich 25.01.2024 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems, Finanzen, Zimmer 419, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| Montag - Freitag | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| zusätzlich | |
| Montag und Dienstag | von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Lollschied haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der Nachtragsaushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Lollschied.