Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems" hat in ihrer Sitzung am 25.04.2023 dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat - gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. m. § 114 Gemeindeordnung für den Jahresabschluss 2022 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 liegt an sieben Werktagen vom Tage nach der Bekanntmachung an in Zimmer 337a der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in 56130 Bad Ems, Insel Silberau 1, während der Dienstzeit
montags bis mittwochs |
von 8.00 bis 12.00 Uhr und |
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14.00 bis 16.00 Uhr, |
donnerstags |
von 8.00 bis 12.00 Uhr und |
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14.00 bis 18.00 Uhr sowie |
freitags |
von 8.00 bis 12.00 Uhr, |
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.