Die Verbandsgemeindekasse Bad Ems-Nassau weist darauf hin, dass am 15.05.2023 die
2. Rate der Gemeindesteuern und Abgaben, Wassergeld und Kanalgebühren fällig war.
Die Zahlungspflichtigen, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen und mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Die in Verzug geratenen Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, die offenstehenden Beträge umgehend an die Verbandsgemeindekasse Bad Ems-Nassau zu überweisen. Andernfalls wird ein Beitreibungsverfahren mit Kosten unvermeidbar.