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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 21/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushalt für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dausenau für das Haushaltsjahr 2023 vom 15.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2008, (GVBl. S. 79), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 27.04.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresergebnis

2. im Finanzhaushalt

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

e)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

- verzinste langfristige Kredite auf

* Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Krediten wurde in Höhe eines Teilbetrages von 270.000 € versagt. Zu einem Teilbetrag von 63.850 € wurde eine Kreditgenehmigung unter Bedingungen ausgesprochen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

auf

0,00 Euro

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

Kampfhunde

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 7 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

56132 Dausenau, den 22.05.2023
Ortsgemeinde Dausenau
in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Michelle Wittler, Ortsbürgermeisterin
Dienstsiegel

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2023 bis 13.06.2023 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Montag und Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 407, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 22.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Dienstsiegel