Liebe Arzbacherinnen und Arzbacher,
in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 11.05.2026 ging es auch um die Frage, ob im Bereich der Westerwaldstraße eine zusätzliche Bushaltestelle eingerichtet werden soll.
Hintergrund ist die Neuausschreibung des sogenannten Linienbündels. Bereits im September 2025 wurde die Ortsgemeinde Arzbach hierzu von der Kreisverwaltung angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Da schon vor einiger Zeit, noch während der Amtszeit meines Vorgängers, ein Antrag eines Bürgers auf Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle im Bereich des Neubaugebietes eingegangen war, habe ich für die Ortsgemeinde Arzbach beantragt, eine solche Haltestelle vorzusehen. Zugleich habe ich einen Ortstermin vorgeschlagen.
Leider kam dieser Ortstermin im Jahr 2025 nicht zustande.
Im März 2026 wurde uns dann von der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass eine zusätzliche Haltestelle im neuen Plan vorgesehen sei. Das hat mich zunächst sehr gefreut. Anschließend fand auch ein Ortstermin statt.
Dabei wurde deutlich, dass die erweiterte innerörtliche Streckenführung nur über die Forststraße möglich ist.
Auf unsere eindringliche Bitte hin wurde nochmals geprüft, ob ein Wenden im Bereich der Kreuzung „Zum Buschert“ / „Westerwaldstraße“ möglich und zulässig wäre. Unsere Überlegung war, die Buslinie über die Hauptstraße und die Straße „Zum Buschert“ zu führen, oben wenden zu lassen und anschließend auf gleicher Strecke wieder zurückzuführen.
Diese Möglichkeit wurde jedoch nach erneuter Prüfung ausgeschlossen.
Damit blieb als realistische Möglichkeit nur eine Streckenführung über die Forststraße, weiter zur neuen Haltestelle im Bereich Westerwaldstraße, Haus Nr. 8, und anschließend über die Straße „Zum Buschert“ sowie die Hauptstraße zurück ins Dorf.
Gefahren werden soll diese Strecke mit einem 9 Meter langen Bus. Ein Befahren mit einem Gelenkbus ist dort nicht möglich.
Beratung im Ortsgemeinderat
Der Ortsgemeinderat hatte im Grunde zwei Möglichkeiten:
Entweder die neue Streckenführung über die Forststraße mit zusätzlicher Haltestelle in der Westerwaldstraße zu versuchen. Dies soll mit Beginn des Winterfahrplanes erfolgen und mit der Möglichkeit verbunden sein, das Ganze zum Wechsel in den Sommerfahrplan 2027 wieder zu ändern.
Oder aber auf die geänderte Streckenführung und die zusätzliche Haltestelle zu verzichten.
Wichtig ist dabei: Eine solche Streckenführung ist nur möglich, wenn in weiten Teilen der Forststraße ein Halteverbot angeordnet wird.
Hierüber wurde im Ortsgemeinderat angeregt diskutiert. Zur Sprache kamen unter anderem der schlechte Zustand der Straße und die nachvollziehbaren Probleme der Anliegerinnen und Anlieger, dann andere Parkmöglichkeiten finden zu müssen.
Auf der anderen Seite wurde darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Haltestelle in diesem Bereich sinnvoll ist. Das wird auch von der Kreisverwaltung so gesehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Regelung nach einem halben Jahr wieder zu korrigieren. Nach Abschluss der Ausschreibung des Linienbündels ist zudem nicht klar, ob und wann ein solcher Versuch später erneut möglich wäre.
Der Ortsgemeinderat hat daher nicht einstimmig, aber mit großer Mehrheit beschlossen, die neue Streckenführung zunächst zu versuchen.
Wie geht es weiter?
Ich werde mich in Kürze mit Vertreterinnen und Vertretern der Ordnungsverwaltung treffen. Dabei soll geklärt werden, welche verkehrsregelnden Anordnungen notwendig sind. Dabei geht es vor allem um mögliche Halteverbotszonen und gegebenenfalls auch um die Einrichtung von Parkbuchten in der Forststraße.
Natürlich werde ich Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten.