Liebe Arzbacherinnen und Arzbacher,
am 11.05.2026 fand die 17. Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Wie bereits beim letzten Mal möchte ich Sie an dieser Stelle kompakt über einige Punkte informieren.
Friedhofsgebühren
Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung hat dem Ortsgemeinderat die neue Kalkulation der Friedhofsgebühren vorgestellt. Diese Kalkulation kann über die Webseite der Ortsgemeinde Arzbach unter www.arzbach.de, Bereich „Sitzungen des Rates“, eingesehen werden.
Die dort kalkulierten Beträge liegen zum Teil deutlich über den derzeitigen Gebühren.
Wichtig ist mir aber: In der Sitzung ging es zunächst lediglich darum, diese Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen. Ob und in welcher Form daraus später eine neue Satzung entstehen könnte, ist derzeit völlig offen. Eine konkrete Diskussion über neue Friedhofsgebühren gibt es aktuell nicht.
Von Seiten des Rates wurde bereits darauf hingewiesen, dass einzelne Kalkulationsgrundlagen nur schwer nachzuvollziehen sind. Außerdem wurde kein akuter Änderungsbedarf gesehen, da der Friedhof in den drei Jahren, die der Kalkulation zugrunde liegen, sowohl mit einem Plus als auch mit Minus abgeschlossen hat.
Bauantrag Am Bierhaus 1
Dem Ortsgemeinderat lag ein Bauantrag für ein Vorhaben in Arzbach, Am Bierhaus 1, vor. Beantragt wurde eine Nutzungsänderung von einem Wohngebäude zu einer privaten Zimmervermietung an Prostituierte.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde durch die Ortsgemeinde Arzbach versagt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Hier der wörtliche Beschluss:
Von Seiten der Ortsgemeinde Arzbach wird das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu der beantragten Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer „privaten Zimmervermietung an Prostituierte“ in Arzbach, Am Bierhaus 1, Flur 11, Flurstück 112, versagt.
Die Versagung erfolgt, weil sich das Vorhaben nach Auffassung der Ortsgemeinde gemäß § 34 BauGB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und es wegen der Art der beantragten Nutzung, der vorgesehenen Betriebszeiten von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an Werk-, Sonn- und Feiertagen sowie der zu erwartenden städtebaulich relevanten Störungen mit dem wohngeprägten Umfeld nicht vereinbar ist.
Die Versagung stützt sich ausdrücklich nicht auf moralische oder sittliche Erwägungen, sondern allein auf bauplanungsrechtlich relevante Gesichtspunkte. Maßgeblich sind insbesondere der Schutz des Wohnumfelds, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, die zu erwartenden Schallimmissionen durch Zu- und Abgangsverkehr der Kundschaft sowie die mit der Nutzung typischerweise verbundene milieubedingte Unruhe.
Besonders zu berücksichtigen ist, dass der frühere Antrag für das Anwesen Am Bierhaus 10 weiterhin aufrechterhalten wird. Der aktuelle Antrag für Am Bierhaus 1 würde daher ein weiteres zusätzliches Gebäude für eine prostitutionsbezogene Nutzung in unmittelbarer räumlicher Nähe schaffen. Hierdurch käme es zu einer Konzentration entsprechender Nutzungen in diesem Bereich, was die städtebaulich relevanten Störungen und die Belastung des Wohnumfelds weiter verstärken würde.
Hinzu kommt, dass die Stellplatzsituation für das Anwesen Am Bierhaus 1 problematisch ist. Die am Gebäude vorhandenen Stellplätze reichen entsprechend den Ausführungen der Verbandsgemeindeverwaltung nicht aus. Soweit zusätzlich Parkmöglichkeiten am Anwesen Am Bierhaus 10 genutzt werden sollen, müssten Kunden eine fußläufige Strecke von rund 100 Metern bis zum Gebäude Am Bierhaus 1 zurücklegen. Diese Zuwegung führt unter anderem über eine Brücke im Bereich des Bachlaufs, ohne dass dort ein echter beziehungsweise ausreichend gesicherter Fußgängerweg vorhanden ist. Zudem ist die Strecke insbesondere bei Dunkelheit schlecht ausgeleuchtet.
Durch die räumliche Nähe der beiden Anwesen und die Nutzung des Parkplatzes Am Bierhaus 10 für das Vorhaben Am Bierhaus 1 besteht außerdem eine naheliegende Verwechslungsgefahr. Es ist nicht auszuschließen, dass ortsunkundige Kunden versehentlich an falschen Gebäuden oder Wohnhäusern klingeln oder sich in den Abend- und Nachtstunden im Wohnumfeld orientierungslos bewegen. Auch dies kann zu erheblichen Belästigungen und Verunsicherungen der Anwohnerinnen und Anwohner führen.
Auch wenn das Gebäude Am Bierhaus 1 gegenüber dem früheren Antrag Am Bierhaus 10 einen geringeren räumlichen Umfang hat, ändert dies nichts daran, dass die beantragte Nutzung eines bisherigen Wohngebäudes als gewerbliche Kurzzeitvermietung an Prostituierte mit durchgehendem 24-Stunden-Betrieb nicht als gebietsverträglich bewertet wird. Das Vorhaben fügt sich nach Auffassung der Ortsgemeinde nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und verletzt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Das Einvernehmen der Ortsgemeinde wird daher versagt.
Zusätzliche Bushaltestelle in der Westerwaldstraße
Auch die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle im Bereich der Westerwaldstraße war Thema der Sitzung.
Hierzu werde ich eine eigene Information veröffentlichen, da ich diesen Punkt gerne etwas ausführlicher erläutern möchte.
Aufwertung des Zimmerplatzes
Im Rahmen des Regionalen Förderprogramms wird unter anderem der Zimmerplatz wieder hergerichtet und dadurch aufgewertet.
Der Verkehrsverein unterstützt die Ortsgemeinde Arzbach hierbei wieder einmal ganz praktisch bei der Umsetzung. Dafür bin ich sehr dankbar. Vielen Dank an dieser Stelle für dieses Engagement.
Bereits in der vorherigen Sitzung hatte der Ortsgemeinderat dem Vorschlag des Verkehrsvereins zugestimmt, den alten Brunnen wieder in Betrieb zu nehmen beziehungsweise durch einen neuen Brunnen zu ersetzen. Geplant ist eine Lösung in Trinkwasserqualität mit einem Druckknopf. Das Wasser soll dann jeweils für einige Sekunden laufen.
Hierfür wird ein Wasser-Hausanschluss benötigt. Dieser kann nur durch die Verbandsgemeindewerke installiert werden. Die Kostenschätzung der Werke liegt inzwischen vor und beträgt rund 5.300,00 Euro brutto.
Der Betrag ist durch die gewährten Fördermittel im Zusammenhang mit dem Regionalen Förderprogramm im Haushalt vorhanden. Der Ortsgemeinderat hat dem Ortsbürgermeister die Vollmacht erteilt, den Auftrag nun zu erteilen.
Brücke „Auf der Trift“
Die Submission der Ausschreibung für die Brücke „Auf der Trift“ hat stattgefunden. Die Angebote liegen inzwischen dem Planungsbüro zur Auswertung vor.
Ergänzend kann ich aus aktuellem Anlass mitteilen, dass die Auswertung bereits abgeschlossen ist. Auch hierzu werde ich noch eine gesonderte Information veröffentlichen.
Alter Sportplatz
Die Ortsgemeinde Arzbach stand über Monate hinweg im Austausch mit der Insolvenzverwaltung der Firma „Phoenixen“. Hintergrund war der Zustand des Alten Sportplatzes nach der jahrelangen Nutzung durch die Firma.
Nach vielen Kontakten und auch wechselnden Gesprächspartnern konnte erreicht werden, dass der Ortsgemeinde eine einmalige Abschlagszahlung in Höhe von knapp 10.000,00 Euro angeboten wurde.
Nach Rücksprache mit dem Ältestenrat der Ortsgemeinde habe ich diesem Angebot zugestimmt.
Natürlich wird dieser Betrag für die Sanierung des Platzes nicht ausreichen. Trotzdem bin ich, ehrlich gesagt, eher zufrieden als unzufrieden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hatten wir zuletzt eher wenig Hoffnung, überhaupt noch eine Zahlung zu erhalten.
Soweit erst einmal die wichtigsten Punkte aus der Sitzung.
Parallel dazu folgen noch gesonderte Informationen zur zusätzlichen Bushaltestelle sowie zur Auftragserteilung für die Brücke „Auf der Trift“.