Die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Welschneudorf findet am Donnerstag, 15. Juni 2023 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Arzbacher Straße 1) der Ortsgemeinde Welschneudorf statt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Welschneudorf sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Welschneudorf nicht an.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Notjagdvorstehers |
| 3. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
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| a) Wahl der Jagdvorsteherin / des Jagdvorstehers |
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| b) Wahl der 1. Beisitzerin / des 1. Beisitzers |
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| c) Wahl der 2. Beisitzerin / des 2. Beisitzers |
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| d) Wahl der 1. stellv. Beisitzerin / des 1. stellv. Beisitzers |
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| e) Wahl der 2. stellv. Beisitzerin / des 2. stellv. Beisitzers |
| 4. | Abstimmung über die Aufnahme eines weiteren Jagdpächters |
| 5. | Übertragung der Aufgaben der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde |
| 6. | Verschiedenes |
Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerade Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Die Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre eingebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben und nachzuweisen.