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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 22/2026
Amtlicher Teil
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v.l.n.r.: Herr Basibüyük (Vorsitzender türk. Kulturverein), Herr Kilicaslan (muslimischer Bestatter), Frau Dr. Emeç-Krebs, Frau Kahn-Enkler (Friedhofsverwaltung)

Die Friedhofsverwaltung hat sich in dieser Woche mit Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Gemeinde zu einem gemeinsamen Austausch über aktuelle Neuerungen im Bestattungsrecht getroffen. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen dabei insbesondere die Themen rituelle Waschung und Tuchbestattung.

Hintergrund des Treffens ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich erweitert wurden. Damit wird den besonderen religiösen Anforderungen insbesondere muslimischer Bestattungsriten stärker Rechnung getragen.

Die Friedhofsverwaltung nutzte das Gespräch, um sich aus erster Hand über die Bedürfnisse und Erfahrungen der muslimischen Gemeinde zu informieren. Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde schilderten dabei, wie wichtig die rituelle Waschung der Verstorbenen durch Gemeindemitglieder sowie die Möglichkeit einer Tuchbestattung in Deutschland für viele Familien sind.

Ziel des Treffens war es, gemeinsam zu klären, wie die neuen rechtlichen Spielräume vor Ort praktisch umgesetzt werden könnten. Besprochen wurden unter anderem organisatorische Abläufe auf dem Friedhof, die Nutzung geeigneter Räumlichkeiten für die rituelle Waschung sowie Fragen der Dokumentation und Abstimmung mit den Angehörigen.

Die Beteiligten betonten die konstruktive Atmosphäre des Austauschs. Die Friedhofsverwaltung sieht in den Neuerungen eine Chance, die Bestattungskultur in den Kommunen noch stärker an den Bedürfnissen der vielfältigen Bevölkerung auszurichten. Die muslimische Gemeinde begrüßte, dass ihre Sichtweisen und Erfahrungen frühzeitig einbezogen werden und signalisierte Bereitschaft, ihrerseits mit klaren Regelungen und verlässlichen Ansprechpartnern zur guten Zusammenarbeit beizutragen.

Im Anschluss an das Gespräch sollen die nun möglichen Regelungen konkret ausgearbeitet und so gestaltet werden, dass sie sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den religiösen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden. Die abschließende Entscheidung über die Ausgestaltung trifft jeweils der zuständige Gemeinderat. Auf diese Weise soll ein respektvoller, praktikabler und rechtssicherer Rahmen für muslimische Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen geschaffen werden.