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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 23/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushalt für die Haushaltsjahre 2023-2024

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zimmerschied für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) vom 01.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017, (GVBl. S. 21), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 24.05.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

158.110 Euro

158.400 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

157.608 Euro

158.253 Euro

Jahresfehlbetrag

502 Euro

147 Euro

2. im Finanzhaushalt

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

135.625 Euro

138.425 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

148.633 Euro

149.283 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

- 13.008 Euro

- 10.858 Euro

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Euro

0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Euro 0 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 Euro

0 Euro

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

200 Euro

200 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

350 Euro

86.350 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 150 Euro

- 86.150 Euro

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

13.158 Euro

97.008 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

13.158 Euro

97.008 Euro

e)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

148.983 Euro

235.633 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

148.983 Euro

235.633 Euro

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

0 Euro

0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

0 Euro

- verzinste langfristige Kredite auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

470.000,00 Euro*

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

287.000,00 Euro*

* Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurde in Höhe von 470.000 € und 287.000 € versagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

2023

2024

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2023

2024

• für den ersten Hund

40,00 EUR

40,00 EUR

• für den zweiten Hund

60,00 EUR

60,00 EUR

• für jeden weiteren Hund

85,00 EUR

85,00 EUR

• für den ersten gefährlichen Hund

400,00 EUR

400,00 EUR

• für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00 EUR

600,00 EUR

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 393) werden festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

1.067.327 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

1.045.758 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

1.046.260 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

1.046.407 Euro

§ 7 Stand der Verbindlichkeiten

Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2021

0,00 Euro

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2022

0,00 Euro

(nachrichtlich: Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2022

0,00 Euro)

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2023

0,00 Euro

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2024

0,00 Euro

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2025

1.262,00 Euro

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2026

4.483,00 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im jeweiligen Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Zimmerschied, den 01.06.2023
Ortsgemeinde Zimmerschied
In der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Michael Drees
Ortsbürgermeister  — Dienstsiegel

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.06.2023 bis 19.06.2023 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 01.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau Dienstsiegel