Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zimmerschied für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) vom 01.06.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017, (GVBl. S. 21), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 24.05.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
| Festgesetzt werden | 2023 | 2024 | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 158.110 Euro | 158.400 Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 157.608 Euro | 158.253 Euro | |
| Jahresfehlbetrag | 502 Euro | 147 Euro | |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| a) | die ordentlichen Einzahlungen auf | 135.625 Euro | 138.425 Euro |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 148.633 Euro | 149.283 Euro |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | - 13.008 Euro | - 10.858 Euro | |
| b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Euro 0 Euro |
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| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 Euro | 0 Euro | |
| c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 200 Euro | 200 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 350 Euro | 86.350 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 150 Euro | - 86.150 Euro | |
| d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 13.158 Euro | 97.008 Euro |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 13.158 Euro | 97.008 Euro | |
| e) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 148.983 Euro | 235.633 Euro |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 148.983 Euro | 235.633 Euro |
| Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | 0 Euro | 0 Euro | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| - verzinste langfristige Kredite auf | 0 Euro |
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf | 470.000,00 Euro* |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 287.000,00 Euro* |
* Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurde in Höhe von 470.000 € und 287.000 € versagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wie folgt festgesetzt:
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| 2023 | 2024 |
| Grundsteuer A | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2023 | 2024 |
| • für den ersten Hund | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| • für den zweiten Hund | 60,00 EUR | 60,00 EUR |
| • für jeden weiteren Hund | 85,00 EUR | 85,00 EUR |
| • für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| • für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 EUR | 600,00 EUR |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 393) werden festgesetzt.
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 1.067.327 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 1.045.758 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 1.046.260 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 1.046.407 Euro |
| Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2021 | 0,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2022 | 0,00 Euro |
| (nachrichtlich: Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2022 | 0,00 Euro) |
| Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2023 | 0,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2024 | 0,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2025 | 1.262,00 Euro |
| Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2026 | 4.483,00 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im jeweiligen Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.06.2023 bis 19.06.2023 während der Öffnungszeit (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 408, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.