Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der Bürgermeisterinnen/ Bürgermeister statt.
Die Wahlen dauern von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Städte Bad Ems und Nassau sowie die Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Hömberg, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied bilden jeweils einen Wahlbezirk.
Die Wahlräume in den Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Hömberg, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied werden wie folgt eingerichtet:
| Arzbach | Limeshalle, Wiesenweg 20, 56337 Arzbach |
| Attenhausen | Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstraße 41, 56370 Attenhausen |
| Becheln | Feuerwehrgerätehaus, Rathausstraße 8, 56132 Becheln |
| Dausenau | Lahntalhalle, Hallgarten 2, 56132 Dausenau |
| Dessighofen | Bürgerhaus, Birkenstraße 2, 56357 Dessighofen |
| Dienethal | Dorfgemeinschaftshaus, Köpfchensweg 1, 56379 Dienethal |
| Dornholzhausen | Mühlbachhalle, Ringstraße 4a, 56357 Dornholzhausen |
| Fachbach | Dorfgemeinschaftshaus, Koblenzer Str. 50, 56133 Fachbach |
| Frücht | Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9, 56132 Frücht |
| Geisig | Gemeindezentrum, Rhein-Taunus-Straße 24, 56357 Geisig |
| Hömberg | Bürgerhaus, Schulstraße 2, 56379 Hömberg |
| Kemmenau | Dorfgemeinschaftshaus, An der Schule 5, 56132 Kemmenau |
| Lollschied | Rathaus (Floriansstübchen), Talstraße 1, 56357 Lollschied |
| Miellen | Feuerwehrgerätehaus, Schulstr. 1, 56132 Miellen |
| Misselberg | Gemeindehaus, Taunusstraße 12, 56377 Misselberg |
| Nievern | Sporthalle, Schulstr. 13a, 56132 Nievern |
| Obernhof | Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 56379 Obernhof |
| Oberwies | Gemeindehaus, Mühlbachstraße 8, 56379 Oberwies |
| Pohl | Bürgerhaus „Zur alten Schule“, Taunusstraße 25, 56357 Pohl |
| Schweighausen | Dorfgemeinschaftshaus, Feldstraße 12, 56377 Schweighausen |
| Seelbach | Bürgerhaus, im Saal, Obernhofer Straße 2, 56377 Seelbach |
| Singhofen | Mehrzweckhalle, Schulstraße 12, 56379 Singhofen |
| Sulzbach | Dorfgemeinschaftshaus, Zum Nußberg 5, 56379 Sulzbach |
| Weinähr | Rathaus, Hauptstraße 28, 56379 Weinähr |
| Winden | Bürgerhaus, Schulstraße 9, 56379 Winden |
| Zimmerschied | Bürgerhaus, Hauptstraße 29, 56379 Zimmerschied |
Die Stadt Bad Ems ist in vier Stimmbezirke und die Stadt Nassau in drei Stimmbezirke eingeteilt.
Die Wahlräume dieser Stimmbezirke werden wie folgt eingerichtet:
| Stadt Bad Ems | |
| Stimmbezirk 031 | Jobcenter Rhein-Lahn, Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems |
| Stimmbezirk 032 | Altes Rathaus, Am alten Rathaus 1, 56130 Bad Ems |
| Stimmbezirk 033 | Mensa Realschule Plus BEN, Jahnstr. 8, 56130 Bad Ems |
| Stimmbezirk 034 | Ernst-Born-Schule, Arzbacher Str. 68, 56130 Bad Ems |
| Stadt Nassau | |
| Stimmbezirk 171 | Altenpflegeheim Haus Hohe Lay (Festsaal), Hohe-Lay-Straße 10, 56377 Nassau |
| Stimmbezirk 172 | Stadthalle, Amtsstraße 8, 56377 Nassau |
| Stimmbezirk 173 | Stiftung Scheuern (Versammlungsraum), Am Burgberg 16, 56377 Nassau |
In den Städten Bad Ems und Nassau sowie den Gemeinden Arzbach, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Schweighausen, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied sind die folgenden Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet:
| Arzbach | Limeshalle, Wiesenweg 20, 56337 Arzbach |
| Bad Ems | Jobcenter Rhein-Lahn, Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems |
| Bad Ems | Altes Rathaus, Am alten Rathaus 1, 56130 Bad Ems |
| Bad Ems | Mensa Realschule Plus BEN, Jahnstr. 8, 56130 Bad Ems |
| Bad Ems | Ernst-Born-Schule, Arzbacher Str. 68, 56130 Bad Ems |
| Becheln | Feuerwehrgerätehaus, Rathausstraße 8, 56132 Becheln |
| Dausenau | Lahntalhalle, Hallgarten 2, 56132 Dausenau |
| Dessighofen | Bürgerhaus, Birkenstraße 2, 56357 Dessighofen |
| Dienethal | Dorfgemeinschaftshaus, Köpfchensweg 1, 56379 Dienethal |
| Dornholzhausen | Mühlbachhalle, Ringstraße 4a, 56357 Dornholzhausen |
| Fachbach | Dorfgemeinschaftshaus, Koblenzer Str. 50, 56133 Fachbach |
| Frücht | Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9, 56132 Frücht |
| Geisig | Gemeindezentrum, Rhein-Taunus-Straße 24, 56357 Geisig |
| Kemmenau | Dorfgemeinschaftshaus, An der Schule 5, 56132 Kemmenau |
| Lollschied | Rathaus (Floriansstübchen), Talstraße 1, 56357 Lollschied |
| Miellen | Feuerwehrgerätehaus, Schulstr. 1, 56132 Miellen |
| Misselberg | Gemeindehaus, Taunusstraße 12, 56377 Misselberg |
| Nassau | Altenpflegeheim Haus Hohe Lay (Festsaal), Hohe-Lay-Straße 10, 56377 Nassau |
| Nassau | Stadthalle, Amtsstraße 8, 56377 Nassau |
| Nassau | Stiftung Scheuern (Versammlungsraum), Am Burgberg 16, 56377 Nassau |
| Nievern | Sporthalle, Schulstr. 13a, 56132 Nievern |
| Obernhof | Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 56379 Obernhof |
| Oberwies | Gemeindehaus, Mühlbachstraße 8, 56379 Oberwies |
| Schweighausen | Dorfgemeinschaftshaus, Feldstraße 12, 56377 Schweighausen |
| Singhofen | Mehrzweckhalle, Schulstraße 12, 56379 Singhofen |
| Sulzbach | Dorfgemeinschaftshaus, Zum Nußberg 5, 56379 Sulzbach |
| Weinähr | Rathaus, Hauptstraße 28, 56379 Weinähr |
| Winden | Bürgerhaus, Schulstraße 9, 56379 Winden |
| Zimmerschied | Bürgerhaus, Hauptstraße 29, 56379 Zimmerschied |
In folgenden Wahlräumen ist kein barrierefreier Zugang gegeben:
| Attenhausen | Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstraße 41, 56370 Attenhausen |
| Hömberg | Bürgerhaus, Schulstraße 2, 56379 Hömberg |
| Pohl | Bürgerhaus „Zur alten Schule“, Tanusstraße 25, 56357 Pohl |
| Seelbach | Bürgerhaus, im Saal, Obernhofer Straße 2, 56377 Seelbach |
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf. wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die Wahlberechtigten zurückgegeben.
Die Briefwahlvorstände für die Kommunalwahlen treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses wie folgt zusammen:
| Briefwahlvorstand I | um 13.30 Uhr im Rathaus, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems, Raum 215 |
| Briefwahlvorstand II | um 13.30 Uhr im Rathaus, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems, Raum 315 |
| Briefwahlvorstand III | um 13.30 Uhr im Rathaus, Am Adelsheimer Hof 1, 56377 Nassau Bürgerbüro, Raum 1 |
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses bei der Europawahl durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises wurden für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau fünf Briefwahlvorstände gebildet. Diese treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Goethe-Gymnasiums, Schulstraße 36, 56130 Bad Ems zusammen.
Bei der Wahl zum Europäischen Parlament wird mit amtlichen Stimmzetteln gewählt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten beim Betreten des Wahlraumes einen weißlich-grauen Stimmzettel mit dem Aufdruck „Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments".
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigungen und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers einen Kreis für die Kennzeichnung.
Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wählerinnen und Wähler geben sie in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Wählerinnen und Wähler dürfen keine Bewerbernamen ankreuzen oder streichen.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahl zum Kreistag, die Wahl des Verbandsgemeinderates und die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten werden, sofern sie nicht als Mehrheitswahlen (siehe Abschnitt VII) stattfinden, nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahlraum nach Feststellung ihres Wahlrechts je einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind:
| – | einen gelben Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinde-/Stadtrat, |
| – | einen grünen Stimmzettel für die Wahl zum Verbandsgemeinderat, |
| – | einen rosa Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag. |
Jeder Stimmzettel enthält für jeden zugelassenen Wahlvorschlag eine Spalte, in deren Kopfleiste die Listennummer und das Kennwort der Partei oder Wählergruppe angegeben ist; darunter folgen unter fortlaufenden Nummern die Familiennamen und Vornamen der von der Partei oder Wählergruppe aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
In den Städten sowie in den Ortsgemeinden werden die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gewählt.
Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.
Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.
In den Städten sowie in den Ortsgemeinden, in denen nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem sich neben dem Namen der Bewerberin/des Bewerbers ein Kreis für die „Ja"-Stimme und daneben ein Kreis für die „Nein"-Stimme befinden. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen der beiden Kreise gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja" oder mit „Nein" abstimmen.
Erhält die Bewerberin/der Bewerber bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit an „Ja"-Stimmen, wird nach öffentlicher Aufforderung zum Einreichen neuer Wahlvorschläge die Wahl wiederholt. Den Tag der Wiederholungswahl setzt für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises fest.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.
In den Gemeinden, in denen der Gemeinderat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt wird, geben die Wählerinnen und Wähler entsprechend den Hinweisen in der öffentlichen Bekanntmachung der zuständigen Wahlleiterin/des zuständigen Wahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl ihre Stimmen ab.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahlen der Stadt Bad Ems beginnt am Wahltag im jeweiligen Wahllokal und wird gegebenenfalls im Anschluss daran am Sonntag, dem 09. Juni 2024 und gegebenenfalls am Montag, dem 10. Juni 2024 (08.30 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems, in folgenden Räumen fortgesetzt:
| Stimmbezirk | Zimmer |
| Stimmbezirk 033 Mensa Realschule Plus BEN | Raum 116 |
| Stimmbezirk 034 Ernst-Born-Schule | Raum 119 |
| Briefwahl I | Raum 215 |
| Briefwahl II | Raum 315 |
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahlen der Stadt Nassau beginnt am Wahltag im jeweiligen Wahllokal und wird gegebenenfalls im Anschluss daran am Sonntag, dem 09. Juni 2024 und gegebenenfalls am Montag, dem 10. Juni 2024 (08.30 Uhr) im Rathaus, Am Adelsheimer Hof 1, 56377 Nassau, in folgenden Räumen fortgesetzt:
| Stimmbezirk | Zimmer |
| Stimmbezirk 171 Altenpflegeheim Haus Hohe Lay | Trauzimmer |
| Stimmbezirk 172 Stadthalle | Sitzungssaal |
| Stimmbezirk 173 Stiftung Scheuern | Zimmer 15 |
| Briefwahl III | Bürgerbüro |
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahlen in der Stadt Bad Ems (Stimmbezirke 031 und 032) und in den Gemeinden Arzbach, Attenhausen, Becheln, Dausenau, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Fachbach, Frücht, Geisig, Hömberg, Kemmenau, Lollschied, Miellen, Misselberg, Nievern, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied werden am Wahltag, am Sonntag, dem 09. Juni 2024 und gegebenenfalls am Montag, dem 10. Juni 2024 (08.30 Uhr) in den Wahllokalen wie folgt fortgesetzt:
| Arzbach | Limeshalle, Wiesenweg 20, 56337 Arzbach |
| Attenhausen | Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstraße 41, 56370 Attenhausen |
| Bad Ems 031 | Jobcenter Rhein-Lahn, Wilhelmsallee 7, 56130 Bad Ems |
| Bad Ems 032 | Altes Rathaus, Am alten Rathaus 1, 56130 Bad Ems |
| Becheln | Feuerwehrgerätehaus, Rathausstraße 8, 56132 Becheln |
| Dausenau | Lahntalhalle, Hallgarten 2, 56132 Dausenau |
| Dessighofen | Bürgerhaus, Birkenstraße 2, 56357 Dessighofen |
| Dienethal | Dorfgemeinschaftshaus, Köpfchensweg 1, 56379 Dienethal |
| Dornholzhausen | Mühlbachhalle, Ringstraße 4a, 56357 Dornholzhausen |
| Fachbach | Dorfgemeinschaftshaus, Koblenzer Str. 50, 56133 Fachbach |
| Frücht | Dorfgemeinschaftshaus, Auf der Lay 9, 56132 Frücht |
| Geisig | Gemeindezentrum, Rhein-Taunus-Straße 24, 56357 Geisig |
| Hömberg | Bürgerhaus, Schulstraße 2, 56379 Hömberg |
| Kemmenau | Dorfgemeinschaftshaus, An der Schule 5, 56132 Kemmenau |
| Lollschied | Rathaus (Floriansstübchen), Talstraße 1, 56357 Lollschied |
| Miellen | Feuerwehrgerätehaus, Schulstr. 1, 56132 Miellen |
| Misselberg | Gemeindehaus, Taunusstraße 12, 56377 Misselberg |
| Nievern | Sporthalle, Schulstr. 13a, 56132 Nievern |
| Obernhof | Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 56379 Obernhof |
| Oberwies | Gemeindehaus, Mühlbachstraße 8, 56379 Oberwies |
| Pohl | Bürgerhaus „Zur alten Schule“, Taunusstraße 25, 56357 Pohl |
| Schweighausen | Dorfgemeinschaftshaus, Feldstraße 12, 56377 Schweighausen |
| Seelbach | Bürgerhaus, im Saal, Obernhofer Straße 2, 56377 Seelbach |
| Singhofen | Mehrzweckhalle, Schulstraße 12, 56379 Singhofen |
| Sulzbach | Dorfgemeinschaftshaus, Zum Nußberg 5, 56379 Sulzbach |
| Weinähr | Rathaus, Hauptstraße 28, 56379 Weinähr |
| Winden | Bürgerhaus, Schulstraße 9, 56379 Winden |
| Zimmerschied | Bürgerhaus, Hauptstraße 29, 56379 Zimmerschied |
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis Rhein-Lahn, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau die Briefwahlunterlagen (Amtlicher Stimmzettel, amtlicher Stimmzettelumschlag, amtlicher Wahlbriefumschlag) beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.
Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Kommunalwahlen und die Europawahl endet um 18.00 Uhr.
Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).
Ein Wahlberechtigter der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).