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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Sperrmüll und Abfallbehälter/Mülltonnen zum Abfuhrtag richtig bereitstellen

Leider immer häufiger Anblick: Das zu frühe Herausstellen von Sperrmüll in den öffentlichen Verkehrsraum! Der Sperrmüll darf nur am Vorabend vor dem Abholtermin am Hausgrundstück bereit gestellt werden.

Immer wieder kommt es innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau zu Situationen, in denen Sperrmüll oder Abfallbehälter (Mülltonnen) zu früh, an ungeeigneten Stellen oder verkehrsbehindernd bereitgestellt werden. Das führt nicht nur zu einem unschönen Ortsbild, sondern kann auch die Arbeit der Entsorgungsunternehmen erschweren und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verursachen.

Um ein attraktives und gepflegtes Bild in der Örtlichkeit aufrecht zu halten, welches insbesondere die Verkehrssicherheit der Gehwege und Straßen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger darstellt, möchte die Verbandsgemeindeverwaltung auf einige wichtige Regeln zur ordnungsgemäßen Bereitstellung von Sperrmüll und Abfallbehältern (Mülltonnen) aufmerksam machen.

Gemäß der Abfallsatzung des Rhein-Lahn-Kreises vom 09.09.2010 ist die Bereitstellung des Sperrmülls oder sonstigen Abfällen (Bioabfall, Gelbe Tonne, Altpapier und Restabfall) frühstens zum Abfalltermin gestattet.

Am Abfuhrtag müssen die Abfälle (Sperrmüll) bzw. die Abfalltonnen ab 6 Uhr bereitstehen. Die Abfälle sind jedoch nicht zu früh bereitzustellen; frühestens am Vorabend vor dem Grundstück. Dabei sollte die Aufstellung bzw. das Ablegen ohne Behinderung der öffentlichen Verkehrsflächen und ohne Gefährdung der Verkehrsteilnehmer erfolgen. Gehwege dürfen nicht völlig zugestellt werden! Fußgänger müssen diese noch benutzen können.

Ebenso wichtig ist die ordnungsgemäße Bereitstellung am Abfuhrtag. Der Abfuhrwagen sollte ohne Schwierigkeiten an die Abfallbehältnisse heranfahren und die Abfälle sicher aufnehmen können. Auf eine Bereitstellung ohne großartige Verschmutzung der Gehwege und Straßen ist zu achten. Nach Leerung der Behältnisse sind diese von öffentlichen Verkehrsflächen umgehend zu entfernen.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Abfallsatzung nachgegangen werden. Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche in Extremfällen zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Ziel ist dabei ein geordneter, sicherer und rücksichtsvoller Umgang mit der öffentlichen Abfallentsorgung.

 

Mit einer rechtzeitigen Anmeldung, einer sauberen Bereitstellung und etwas Rücksicht, leisten alle Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag für ein gepflegtes Ortsbild und einen sicheren Ablauf der Abfallentsorgung.

Melden Sie also bitte Ihren Sperrmüll frühzeitig beim Abfallwirtschaftsbetrieb (z.B. unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de) an und entfernen Sie Ihre Abfallbehälter/Mülltonnen umgehend nach der Leerung aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

Die Abholung von Grünschnitt, Elektronikschrott, Schrott, und Sperrmüll kann von Privathaushalten mit dem UmweltWertscheck aus dem Abfall-Info „Re:Tour“ beantragt werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau
- Örtliche Ordnungsbehörde -