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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 23/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Neuwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dornholzhausen sowie des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Dornholzhausen

Herr Dr. Torsten Winterwerber hat das Amt des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dornholzhausen zum 10. März 2026 aus persönlichen Gründen niedergelegt. Aus diesem Grund wird eine Neuwahl notwendig. Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat mit Schreiben vom 26. Mai 2026 in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Dornholzhausen Sonntag, den 06. September 2026 als Wahltag und Sonntag, den 20. September 2026 als evtl. notwendiger Tag der Stichwahl festgelegt.

Zudem ist die Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates Dornholzhausen infolge von Mandatsniederlegungen und Ablehnungen bei der Mandatsannahme unter die Hälfte der Zahl der zu wählenden 6 Ratsmitglieder gefallen.

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat mit Schreiben vom 26. Mai 2026 in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Dornholzhausen Sonntag, den 06. September 2026 als Wahltag für die Urwahl des Gemeinderates der Ortsgemeinde Dornholzhausen festgelegt.

Die weiteren Schritte für die Wahl können aus der nachfolgenden Bekanntmachung nach dem Kommunalwahlgesetz entnommen werden.

Bekanntmachung

des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Ortsgemeinderats

sowie

die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

in der Gemeinde Dornholzhausen

Ergänzend zur Bekanntmachung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau vom 22. Mai 2026 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Dornholzhausen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 06. September 2026 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Dornholzhausen sind 6 Ratsmitglieder zu wählen. Ferner ist in Dornholzhausen eine Ortsbürgermeisterin/ ein Ortsbürgermeister zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsgemeinderats dürfen höchsten 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Ortsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.

III.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter Felix Gutfrucht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Zimmer 212 oder im dortigen Wahlamt, Zimmer 225, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Gemeindewahlleiter Felix Gutfrucht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau, Zimmer 212 oder im dortigen Wahlamt, Zimmer 225, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 20. Juli 2026, 18.00 Uhr,

ab.

IV.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Bad Ems, den 28. Mai 2026 
Felix Gutfrucht,
Beauftragte Person zugleich Wahlleiter der Gemeinde Dornholzhausen