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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 24/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Stadt Bad Emsfür das Haushaltsjahr 2023

Der Stadtrat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2008, (GVBl. S. 79), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die aufgrund der Verfügung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 25.04.2023 bzw. vom 24.05.2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresergebnis

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

*Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

** * Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Krediten wurde in Höhe eines Teilbetrages von 585.000 € versagt. Zu einem Teilbetrag von 1.908.014 € wurde eine Kreditgenehmigung unter Bedingungen ausgesprochen.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 24.05.2023 für einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 500.000 € die nachträgliche Kreditgenehmigung erteilt. Damit ist die Kreditgenehmigung zu einem Teilbetrag von 2.408.014 € ausgesprochen worden.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftig Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 7.667.268,00 €*.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 15.991.886 €*.

* Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wurde in Höhe von 7.667.268,00 € versagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

- Grundsteuer B auf

- Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- Kampfhunde

§ 5

Beitragssatz für den Tourismusbeitrag

Der Beitragssatz für den Tourismusbeitrag im Erhebungsjahr 2023 wird auf 7,5 v.H. des Messbetrages festgelegt.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt

- zum 31.12.2021

- zum 31.12.2022

- zum 31.12.2023

§ 7

Liquiditätskredite

Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2021

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2022

(nachrichtlich: Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2022 (Ist)

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2024

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2025

Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.2026

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 1 Fall zugelassen.

§ 10

Sonstige Festsetzungen

Das Kreditlimit für das Treuhänderkonto „Stadtsanierung“ wird auf 103.000,00 € festgesetzt.

56130 Bad Ems, 06.06.2023
Stadt Bad Ems in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Oliver Krügel
Stadtbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.06.2023 bis 27.06.2023 während der Öffnungszeit (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 409, öffentlich aus. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Bad Ems, den 06.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau