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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Schutz der Nachtruhe - Ausnahmegenehmigung

Im Rahmen des RLP-Tages in Bad Ems, wurde für den Veranstaltungsfreitag und -samstag (16.06 und 17.06.) eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe, für die Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr, für das Festgelände, nach § 4 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz, erlassen.

Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.

Für möglicherweise auftretende Lärmimmissionen im Zuge der Veranstaltung, bitten wir Sie um Verständnis.

Bad Ems, 12.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems
-örtliche Ordnungsbehörde-