Im Rahmen des RLP-Tages in Bad Ems, wurde für den Veranstaltungsfreitag und -samstag (16.06 und 17.06.) eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe, für die Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr, für das Festgelände, nach § 4 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz, erlassen.
Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.
Für möglicherweise auftretende Lärmimmissionen im Zuge der Veranstaltung, bitten wir Sie um Verständnis.