Der 1. Nachtragshaushalt der Ortsgemeinde Singhofen mit Haushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner vom 13.06.2025 bis einschließlich 29.06.2025 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Finanzen, Zimmer 408, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
| Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| zusätzlich | |
| Montag und Dienstag | von 14.00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Singhofen haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an poststelle@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Singhofen.