auf Grund vermehrter Beschwerden möchte ich auf folgendes hinweisen:
Anleinpflicht von Hunden
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern. Des Weiteren ist es verboten Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen. Dies bedeutet, es kommt darauf an, ob der/die Hundeführer/in auf den Hund einwirken kann, d. h. er sich in Ruf- oder Hörweite befindet und jederzeit zurückgerufen werden kann. Streng genommen können wildernde Hunde abgeschossen werden. Es ist also letztlich nicht ausgeschlossen, dass Ihr Hund von Jägerin oder Jäger als wildernd eingeschätzt wird, wenn er Wild verfolgt oder reißt und Sie selbst gerade außer Sichtweite sind. Hunde die Wild jagen können als gefährliche Hunde eingestuft werden, was weitreichende Folgen hat. Die Zahl der Hunde in unserer Gemeinde hat stark zugenommen und beeinträchtigt auch die Jagd am Waldrand in den Abendstunden, ich bitte um Rücksichtnahme.
Hundekot
Es häufen sich die Beschwerden über Hundekot an den Wegerändern, ein nicht haltbarer Zustand. In Rheinland-Pfalz (RLP) ist die Beseitigung von Hundekot eine Pflicht für Hundebesitzer. Wer die Exkremente seines Hundes nicht entfernt, kann mit Bußgeldern rechnen. Nach Angaben des Bußgeldkatalogs können je nach Bundesland und Umstände Bußgelder zwischen 10 und 150 Euro verhängt werden.
In unserer Gemeinde befinden sich 6 Hundetoiletten in denen der Hundekot entsorgt werden kann. Ich bitte hiermit nochmals diese zu benutzen. An der Hundetoilette befindet sich ein Tütenspender der regelmäßig befüllt wird. Bitte benutzen Sie nicht die normalen Abfallbehälter an den Sitzbänken, dies führt zu unangenehmen Geruchsbelästigungen. Falls erforderlich, können weitere Hundetoiletten installiert werden. Vorschläge nehme ich gerne entgegen.