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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Aufstellung des Bebauungsplan „Brunnenstraße “ der Ortsgemeinde Geisig

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplan „Brunnenstraße “ der Ortsgemeinde Geisig

hier: Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Geisig hat am 21.05.2026 dem aktuellen Planentwurf zum Bebauungsplan „Brunnenstraße“ zugestimmt. In der gleichen Ratssitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung der bestehenden Siedlungsbebauung sowie die Stärkung der Innenentwicklung.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 veröffentlicht.

Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (> Gemeinden > Geisig > Aktuelle Offenlagen) oder vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bauverwaltung, Zimmer 06, Bleichstraße 1a (Rathausnebengebäude), 56130 Bad Ems, während der Öffnungszeiten erfolgen.

Das Nebengebäude ist nicht barrierefrei zugänglich. Mobilitätseingeschränkte Personen erhalten die Möglichkeit, sich zum Zwecke der Einsichtnahme in die Planunterlagen an der barrierefreien Pforte des Rathauses (Haupthaus) zu melden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in nachstehend abgedrucktem Flurkartenausschnitt mit einer dicken, unterbrochenen Linie umgrenzt. Der Geltungsbereich wird nördlich durch eine Anbindung an die Mühlbachstraße sowie die bestehende Wohnbebauung begrenzt. Die Brunnenstraße soll im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens verlängert werden und in westlicher Richtung auf Höhe der bestehenden Wohnbebauung enden.

Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Die Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB, enthält unter anderem Ausführungen zu den Schutzgütern Boden/Fläche, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft, Landschaftsbild und Erholung, Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Sachwerte und kulturelles Erbe.

Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:

  • Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung des städtebaulichen Planvorhabens
  • Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter sowie deren Wirkungsgefüge, Wechselwirkungen und Summationswirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerecheter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring des Plan-Vorhabens)
  • Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfung
  • Literatur- und Quellenverzeichnis

Folgende Fachgutachten bzw. ergänzende Auswertungen mit umweltrelevanten Informationen liegen im Beteiligungsverfahren vor:

  • Bericht „Artenschutzprüfung Gemeinde Geisig, Bebauungsplan Brunnenstraße“
  • Technischer Bericht zur Magnetometerprospektion (archäologisch-geophysikalische Prospektion)
  • Biotop- und Nutzungstypenplan M. 1:1.000
  • Schallprognose gemäß DIN 18005 bezüglich der Kreisstraße K 12
  • Verkehrsplanerische Abschätzung zur Verkehrsmengenermittlung
  • Pflanzenempfehlungslisten

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen.

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, 19.12.2025:

-

Untere Wasserbehörde: Hinweise zu wasserrechtlichen Anforderungen an die Gebietsentwässerung.

-

Untere Naturschutzbehörde: Anregungen und Hinweise zum eingeholten Artenschutzbericht, Anregung zur Bilanzierung des geplanten Regenrückhaltebeckens im Ordnungsbereich B.

-

Brandschutzdienststelle: Hinweise zum Löschwasserbedarf und Möglichkeiten der Löschwasserbereitstellung

-

Untere Landwirtschaftsbehörde: Hinweise zu vorhandenen Qualitäten der in Anspruch genommenen landwirtschaftlich genutzten Flächen

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege Standort Koblenz, 21.11.2025: Hinweis auf potenziell fossilführende Gesteine.

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 10.12.2025: Hinweise auf die Lage des Plangebiets innerhalb eines Bergwerksfeldes und den Bergrechteinhaber; allgemeine baugrund- und bodenschutzrechtliche Hinweise gemäß einschlägiger Normen, Hinweis auf das Geologiedatengesetz und Anzeigepflichten.

Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 08.12.2025: Hinweis auf die verkehrliche Erschließung des Plangebietes über das vorhandene innergemeindliche Straßennetz, straßenrechtliche Belange werden daher nicht nachteilig berührt. Hinweis und Anregung zu Aspekten des Immissionsschutzes in Bezug auf Straßenverkehrsschall, Hinweis auf die Verkehrsbelastung der K 9 und K 12.

Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau, Bad-Ems, 23.12.2025: Keine grundsätzlichen Bedenken, Verweis auf Stellungnahmen vom 16.05.2024 und 03.12.2024, Hinweis zu Grundstückserwerb zur Errichtung eines geplanten Regenrückhaltebeckens, Hinweis auf Fläche zur Herstellung einer Trafostation.

Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau, Bad-Ems, 16.05.2024: Stellungnahme aus einem vorausgegangenen BP-Aufstellungsverfahren: Hinweise zur geplanten entwässerungstechnischen Erschließung und Wasserversorgung des Gebiets über das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz und die Einrichtung eines neuen Trennsystems für die Abwasserbeseitigung. Hinweise und Empfehlungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und damit verbundener wasserrechtlicher Anforderungen. Aussagen zur Löschwasserversorgung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB sind folgende umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Private Stellungnahme Nr. 1 vom 18.11.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße.

Private Stellungnahme Nr. 2 vom 25.11.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße, Bedarfsthematik

Private Stellungnahme Nr. 3 vom 24.12.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße, artenschutzbezogener Hinweis auf ein Insekten-Vorkommen (Fangschrecke)

Private Stellungnahme Nr. 4 vom 28.12.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße (u.a. Breite, Aufbau), artenschutzbezogener Hinweis auf ein Insekten-Vorkommen (Fangschrecke), Bedarfsthematik

Private Stellungnahme Nr. 5 vom 30.12.2025: Anmerkungen und Hinweise zur eingeholten Artenschutzprüfung des Fachgutachterbüros (u.a. zu Zeitpunkt der Artenerfassungen, Begehungen, Anregungen zur Biotoptypenerfassung, Anregungen zu verschiedenen Tierarten, Bedarfsthematik und Refinanzierung des Baugebietes

Private Stellungnahme Nr. 6 vom 31.12.2025: Ausführungen und Hinweise zu Bedarfsthematik und Vermarktungsfähigkeit, Refinanzierung des Baugebietes, logistische Einschränkungen bei der Grundstücksbebauung durch Engstelle Brunnenstraße, jahreszeitliche Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung

Private Stellungnahme Nr. 7 vom 04.01.2026: Bedenken wegen Verbauung der freien Aussicht, Bedarfsthematik

Private Stellungnahme Nr. 8 vom 04.12.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße, Darlegung von Straßenbreiten und der Bestandssituation, Hinweis auf Nutzung der Brunnenstraße als Wanderweg und erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Radfahrer, erhöhte immissionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf angrenzende Immobilien und private Handlungsweisen

Anlage zur privaten Stellungnahme vom 04.12.2025: Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung des B-Plangebiets Brunnenstraße und zur Lärmsituation, RegioConsult, Marburg, 03.12.2024: Darlegung Anlass und Aufgabenstellung der verkehrsplanerischen Stellungnahme, Beschreibung der bestehenden Verkehrssituation im Umfeld, Prüfung der Straßenquerschnitte und Engstellen in der Brunnenstraße, Bewertung der Erschließung des geplanten Baugebiets, Betrachtung von Begegnungs-, Müll-, Rettungs- und Baustellenverkehr, Abschätzung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch das Neubaugebiet, Prüfung der Schallsituation bzw. immissionsschutzfachlichen Auswirkungen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.

Während der Auslegungs- bzw. Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich an bauleitplanung@vgben.de oder per Post an die VG Bad Ems-Nassau, Bauverwaltung, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems vorgebracht werden.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Ortsgemeinde Geisig.

Bad Ems, den 02.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister