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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Öffentliche Mitteilung der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Frücht (Berichtigung von Flächenangaben)

 

In der Gemarkung Frücht wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis SQ 00043319/2026 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich mitgeteilt.

Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 27.06.2026 bis 27.07.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Zimmer-Nr. 406 ausgelegt und können während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Der Inhalt der öffentlichen Mitteilung kann auch auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus eingesehen werden.

Im Auftrag
gez. Thomas Müller, Vermessungsamtsrat