hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der 1. Nachtragshaushalt der Stadt Bad Ems mit 1. Nachtragshaushaltssatzung und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt im Entwurf zur Einsichtnahme für die Einwohner
vom 03.07.2023 bis einschließlich 18.07.2023
öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Finanzen, Zimmer 409, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Zeiten erfolgen:
montags und dienstags — von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
— von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
donnerstags — von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
— von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
mittwochs und freitags — von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bad Ems haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems oder elektronisch an VG@vgben.de einzureichen.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Stadt Bad Ems.