In der Zeit vom 14.06. bis 14.07.2024 findet die Fußball-Europameisterschaft 2024 statt. Es zeichnet sich ein großes Interesse an der Durchführung von sogenannten Public-Viewing Veranstaltungen ab.
Die Zulassung dieser Veranstaltungen erfolgt, wie in der Vergangenheit, nach dem Landesrecht. Rechtsgrundlagen der Zulassung sind damit § 4 Abs. 5 S. 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) i. V. m. der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie. Sofern Tongeräte benutzt werden, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 5 LImSchG zu beantragen. Die Kommunen haben die Möglichkeit, während der EM 2024 Publik-Viewing Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.
Zuständige Genehmigungsbehörde bei solchen Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau gemäß § 15 Abs. 1 LImSchG ist die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau.
Wir möchten mit dem Pressedienst darauf aufmerksam machen, dass solche Veranstaltungen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden müssen.
Allen Fußballfans wünschen wir eine tolle und spannende Europameisterschaft!