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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Public-Viewing Veranstaltungen aus Anlass der Fußball-Europameisterschaft 2024

In der Zeit vom 14.06. bis 14.07.2024 findet die Fußball-Europameisterschaft 2024 statt. Es zeichnet sich ein großes Interesse an der Durchführung von sogenannten Public-Viewing Veranstaltungen ab.

Die Zulassung dieser Veranstaltungen erfolgt, wie in der Vergangenheit, nach dem Landesrecht. Rechtsgrundlagen der Zulassung sind damit § 4 Abs. 5 S. 1 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) i. V. m. der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie. Sofern Tongeräte benutzt werden, ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 5 LImSchG zu beantragen. Die Kommunen haben die Möglichkeit, während der EM 2024 Publik-Viewing Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.

Zuständige Genehmigungsbehörde bei solchen Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau gemäß § 15 Abs. 1 LImSchG ist die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau.

Wir möchten mit dem Pressedienst darauf aufmerksam machen, dass solche Veranstaltungen bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden müssen.

Allen Fußballfans wünschen wir eine tolle und spannende Europameisterschaft!

Bad Ems, 17.06.2024
Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
-örtliche Ordnungsbehörde-