hier: Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die im Aktuell am 11.06.2026 veröffentlichte Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan „Brunnenstraße“ wird hiermit aufgrund formeller Fehler, unvollständiger Angaben zu den verfügbaren umweltbezogenen Informationen sowie der fehlenden Bezeichnung externer Geltungsbereiche (Ausgleichsflächen) aufgehoben. Die darin genannten Fristen sind hinfällig.
Der vom Rat der Ortsgemeinde Geisig in der Sitzung am 21.05.2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des oben bezeichneten Bebauungsplanes wird mit Textfestsetzung, Begründung und den unten näher bezeichneten Informationen zu jedermanns Einsichtnahme nun
vom 19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026
veröffentlicht.
Die Einsichtnahme kann im Internet unter www.vgben.de (Gemeinden > Geisig > Aktuelle Offenlagen > Bebauungsplan „Brunnenstraße“), im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de oder vor Ort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau im Nebengebäude des Rathauses (Geschäftsbereich 3, Bauverwaltung), Zimmer 06, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, während folgender Öffnungszeiten erfolgen:
| montags und dienstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| mittwochs | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Es sei außerdem darauf hingewiesen,
| 1. | dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vgben.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | dass die Möglichkeit besteht, sich vor Ort (Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer 06) die Planunterlagen erörtern zu lassen. |
Der Hauptgeltungsbereich und die sonstigen Geltungsbereiche sind in dem nachstehend abgedruckten Kartenausschnitt mit einer blauen, unterbrochenen Linie umgrenzt.
Der Hauptgeltungsbereich grenzt im Norden unmittelbar an die rückwärtigen Garten- und Freiflächen der bebauten Grundstücke entlang der Mühlbachstraße an und erstreckt sich hinter der Häuserseite. Er schließt im Westen einen schmalen Weg von der Mühlbachstraße zur Brunnenstraße mit ein. Nach Süden erweitert sich der Hauptgeltungsbereich auf eine offene, bislang unbebaute Freifläche, bevor er einknickt und sich, die Verlängerung der Brunnenstraße einschließend, diagonal in Richtung Südosten fortsetzt. Im Osten schließt er weitere unbebaute Randflächen ein. Die Grenze des Hauptgeltungsbereichs liegt in der Verlängerung der östlichen Grenze des Grundstückes Mühlbachstraße 28 bis zur Verlängerung der Brunnenstraße.
Zu dem Hauptgeltungsbereich werden zwei sonstige Geltungsbereiche (Ausgleichsflächen) ausgewiesen. Einer hiervon ist unweit der südwestlichen Grenze des Hauptgeltungsbereichs zu verorten. In Form eines Dreiecks schließt er sich an seiner längsten Seite an den Verlauf des Hombachs an. Der andere sonstige Geltungsbereich ist auf dem Sportplatz zu verorten.
| Gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind: | ||
| Die Begründung zum Bebauungsplan, einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie der Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB, enthält unter anderem Ausführungen zu: | ||
| • | Schutzgut Boden/Fläche | |
| o | Aussagen zu Lage, Relief, Geologie und Bodenart |
| o | Angaben zum Bedarf an Grund und Boden |
| o | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Schutzgut Wasser | |
| o | Aussagen zum Wasserhaushalt des Gebietes und Wasserschutzgebieten |
| o | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Ausführungen zur Starkregenvorsorge |
| o | Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen |
| o | Erläuterung der geplanten Gebietsentwässerung |
| • | Schutzgut Luft und klimatische Faktoren | |
| o | Aussagen zum Lokalklima |
| o | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen |
| o | Ausführungen mit Hinweisen und Empfehlungen zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel |
| • | Schutzgut Tiere und Pflanzenwelt, Biologische Vielfalt und Landschaft | |
| o | Aussagen zur Bestandssituation |
| o | Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie Ausführungen zu anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z.B. Natura 2000-, FFH- u. VSG) |
| o | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne |
| o | Erfassung und Beschreibung der im Plangebiet vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Ermittlung/ Bewertung artenschutzrechtlicher Belange |
| o | Auswertung und Integration von planungsrelevanten Ergebnissen aus der eingeholten Artenschutzprüfung |
| o | Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Schutzgut Landschaftsbild und Erholung | |
| o | Aussagen zur Bestandssituation |
| o | Benennung der Ziele des Umweltschutzes u. Fachgesetze/Fachpläne |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Benennung von Vermeidungs-, Minimierungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen | |
| o | Aussagen zur aktuellen Bestandssituation |
| o | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Erläuterungen zum Immissionsschutz und zur Emissionsvermeidung |
| o | Bewertungen bezüglich Straßenverkehrslärm: Erläuterung und Bewertung der Ergebnisse zur durchgeführten Schallprognose nach DIN 18005 zur K 12 |
| o | Angaben zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern |
| • | Schutzgut Sachwerte und kulturelles Erbe | |
| o | Aussagen zur Bestandssituation |
| o | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes sowie der einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne |
| o | Ermittlung und Bewertung der Schutzwürdigkeit bzw. der potenziell erheblichen Umweltauswirkungen |
| o | Ausführungen zu Denkmalschutz und Archäologie mit u.a. fachlichen Hinweisen und Mitteilung, dass eine geophysikalische Prospektion zwischenzeitlich durchgeführt worden ist und ein Ergebnisbericht der GDKE vorliegt. |
Ergänzend zu vorstehend genannten Angaben sind dem Umweltbericht zu entnehmen:
| Folgende Fachgutachten bzw. ergänzende Auswertungen mit umweltrelevanten Informationen liegen im Beteiligungsverfahren vor: | ||
| • | Bericht „Artenschutzprüfung Gemeinde Geisig, Bebauungsplan Brunnenstraße“ vom 13.04.2026, plan b GbR, Bingen | |
| • | Berichtsinhalte: Darlegung Anlass der Untersuchung, Beschreibung Plangebiet / Geltungsbereich, Darstellung Biotop- und Flächenzustand, Erfassung geschützter Arten, Bewertung Biotopschutz / Artenschutz, Einschätzung der Vorhabenswirkungen, Benennung erforderlicher Minderungsmaßnahmen |
| • | Untersuchungsinhalte 3 querschnittsorientierte Begehungen 2025, Biotoptypenaufnahme / Flächenbewertung, Erfassung von Vogelarten optisch und akustisch, Prüfung möglicher Vorkommen von Fledermäusen, Reptilien, Wildbienen / Hummeln, Berücksichtigung privater Stellungnahmen zu Artenvorkommen, Abgleich mit LANIS / vorhandenen Artdaten, Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte |
| • | Ableitung von Maßnahmen wie Bauzeitenregelung und ökologischer Baubegleitung |
| • | Technischer Bericht zur Magnetometerprospektion (archäologisch-geophysikalische Prospektion) vom 13.09.2024, PZP Posselt & Zickgraf Prospektionen, Marburg, Sept. 2024 | |
| • | Biotop- und Nutzungstypenplan M. 1:1.000, Karst Ingenieure GmbH, Stand 30.10.2025: | |
| • | Detaillierte Erfassung und Kartierung der Biotoptypen im Plangebiet (überwiegend anthropogen bedingte Biotope, vor allem artenarmes Grünland und Ackerflächen, kein Nachweis von nach § 15 LNatSchG oder § 30 BNatSchG geschützten Biotopen). |
| • | Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Natura 2000-Gebietes |
| • | Schallprognose gemäß DIN 18005 bezüglich der Kreisstraße K 12, Karst Ingenieure GmbH | |
| • | Verkehrsplanerische Abschätzung zur Verkehrsmengenermittlung, Karst Ingenieure GmbH | |
| • | Pflanzenempfehlungslisten | |
| Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen. | ||
| Diese werden im Folgenden, in stichwortartiger Darstellung der relevanten Inhalte, aufgeführt: | ||
| • | Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, 19.12.2025: | |
| o | Untere Wasserbehörde: Hinweise zu wasserrechtlichen Anforderungen an die Gebietsentwässerung. |
| o | Untere Naturschutzbehörde: Anregungen und Hinweise zum eingeholten Artenschutzbericht, Anregung zur Bilanzierung des geplanten Regenrückhaltebeckens im Ordnungsbereich B. |
| o | Brandschutzdienststelle: Hinweise zum Löschwasserbedarf und Möglichkeiten der Löschwasserbereitstellung, Hinweise zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über tragbare Leitern der Feuerwehr und Gebietserschließung |
| o | Untere Landwirtschaftsbehörde: Hinweise zu vorhandenen Qualitäten der in Anspruch genommenen landwirtschaftlich genutzten Flächen. Keine Einwände gegen das städtebauliche Vorhaben. |
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege Standort Koblenz, 21.11.2025: Hinweise zu nicht der GDKE bekannten erdgeschichtlich relevanten Fundstellen im Planungsbereich. Hinweis auf potenziell fossilführende Gesteine. Mitteilung von Anforderungen (u.a. Meldepflichten, Baubeginnsanzeige, Belehrung eingesetzter Baufirmen) | |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 10.12.2025: Hinweise auf die Lage des Plangebiets innerhalb eines Bergwerksfeldes und den Bergrechteinhaber; keine aktuellen Bergbauaktivitäten bekannt; Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bei möglichen Indizien für historischen Bergbau; allgemeine baugrund- und bodenschutzrechtliche Hinweise gemäß einschlägiger Normen, Hinweis auf das Geologiedatengesetz und Anzeigepflichten. | |
| • | Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 08.12.2025: Hinweis auf die verkehrliche Erschließung des Plangebietes über das vorhandene innergemeindliche Straßennetz, straßenrechtliche Belange werden daher nicht nachteilig berührt. Hinweis und Anregung zu Aspekten des Immissionsschutzes in Bezug auf Straßenverkehrsschall, Hinweis auf die Verkehrsbelastung der K 9 und K 12. | |
| • | Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau, Bad-Ems, 23.12.2025: Keine grundsätzlichen Bedenken, Verweis auf Stellungnahmen vom 16.05.2024 und 03.12.2024, Hinweis zu Grundstückserwerb zur Errichtung eines geplanten Regenrückhaltebeckens, Hinweis auf Fläche zur Herstellung einer Trafostation. | |
| • | Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau, Bad-Ems, 16.05.2024: Stellungnahme aus einem vorausgegangenen BP-Aufstellungsverfahren: Keine Bedenken gegenüber dem aufgestellten Bebauungsplan, Hinweise zur geplanten entwässerungstechnischen Erschließung und Wasserversorgung des Gebiets über das vorhandene Ver- und Entsorgungsnetz und die Einrichtung eines neuen Trennsystems für die Abwasserbeseitigung. Hinweise und Empfehlungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und damit verbundener wasserrechtlicher Anforderungen. Aussagen zur Löschwasserversorgung. | |
| Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB sind folgende umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. | ||
| • | Private Stellungnahme Nr. 1 vom 18.11.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße. | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 2 vom 25.11.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße, Bedarfsthematik | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 3 vom 24.12.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße, artenschutzbezogener Hinweis auf ein Insekten-Vorkommen (Fangschrecke) | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 4 vom 28.12.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße (u.a. Breite, Aufbau), artenschutzbezogener Hinweis auf ein Insekten-Vorkommen (Fangschrecke), Bedarfsthematik | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 5 vom 30.12.2025: Anmerkungen und Hinweise zur eingeholten Artenschutzprüfung des Fachgutachterbüros (u.a. zu Zeitpunkt der Artenerfassungen, Begehungen, Anregungen zur Biotoptypenerfassung, Anregungen zu verschiedenen Tierarten wie z.B. Weinbergschnecke, Feuersalamander, Zwergfledermäuse, Vögel, Solitärbienen und Erdhummeln, Rotmilan, Weißstorch, Grünspecht, Schwarzstorch, Mäusebussard, Graureiher, Silberreiher, Turmfalke, Zauneidechse, Blindschleiche), Bedarfsthematik und Refinanzierung des Baugebietes | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 6 vom 31.12.2025: Ausführungen und Hinweise zu Bedarfsthematik und Vermarktungsfähigkeit, Refinanzierung des Baugebietes, logistische Einschränkungen bei der Grundstücksbebauung durch Engstelle Brunnenstraße, jahreszeitliche Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung. | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 7 vom 04.01.2026: Bedenken wegen Verbauung der freien Aussicht, Bedarfsthematik | |
| • | Private Stellungnahme Nr. 8 vom 04.12.2025: Bedenken wegen der verkehrlichen Zufahrt über die Brunnenstraße, Darlegung von Straßenbreiten und der Bestandssituation, Hinweis auf Nutzung der Brunnenstraße als Wanderweg und erhöhtes Gefahrenpotenzial für Fußgänger und Radfahrer, erhöhte immissionsbezogene Auswirkungen, Auswirkungen auf angrenzende Immobilien und private Handlungsweisen | |
| • | Anlage zur privaten Stellungnahme vom 04.12.2025: Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung des B-Plangebiets Brunnenstraße und zur Lärmsituation, RegioConsult, Marburg, 03.12.2024: Darlegung Anlass und Aufgabenstellung der verkehrsplanerischen Stellungnahme, Beschreibung der bestehenden Verkehrssituation im Umfeld, Prüfung der Straßenquerschnitte und Engstellen in der Brunnenstraße, Bewertung der Erschließung des geplanten Baugebiets, Betrachtung von Begegnungs-, Müll-, Rettungs- und Baustellenverkehr, Abschätzung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch das Neubaugebiet, Prüfung der Schallsituation bzw. immissionsschutzfachlichen Auswirkungen, Zusammenfassende Bewertung der verkehrlichen Erschließbarkeit. | |
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Geisig.