Titel Logo
Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

der Rat der Stadt Bad Ems und den Ortsgemeinden Arzbach, Becheln, Dausenau, Fachbach, Frücht, Kemmenau, Miellen und Nievern haben in Ihren Ratssitzungen den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Lahnstein und den Strafkammern des Landgerichts Koblenz gefasst.

Der Rat Stadt Nassau und den Ortsgemeinden Attenhausen, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig, Hömberg, Lollschied, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied haben in Ihren Ratssitzungen den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Diez und den Strafkammern des Landgerichts Koblenz gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03. Juli bis 07. Juli 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems, Zimmer 212 während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus. Die jeweilige Liste der Stadt bzw. Ortsgemeinde kann auch bei dem Stadtbürgermeistern bzw. den Ortsbürgermeistern in der o.a. Zeit eingesehen werden.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstr. 1, 56130 Bad Ems,

schriftlich oder zu Protokoll zu den oben genannten Dienstzeiten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in den Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bad Ems, 19.06.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems