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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 26/2023
Behördliche Nachrichten
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  Haushaltssatzung des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems" für das Jahr 2023

Die Verbandsversammlung hat am 25. April 2023 auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung und Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf  —  189.607 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf  —  169.023 €

Jahresüberschuss  —  20.584 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen  —  31.780 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  -31.780 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:  —  10.000 €

§ 5 Umlage

Die Verbandsumlage wird nach § 8 der Verbandsordnung erhoben.

Nachrichtlich:

Umlagesoll kommunale Verbandsmitglieder 2022:  —  je 44.793 €

Umlagesoll kommunale Verbandsmitglieder 2023:  —  je 49.783 €

Umlagesoll Staatsbad GmbH 2022:  —  2.475 €

Umlagesoll Staatsbad GmbH 2023:  —  2.775 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021:  —  274.008 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022:  —  294.292 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:  —  314.876 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.

Bad Ems, den 12.06.2023

Zweckverband

Schloss Balmoral Bad Ems

Jörg Denninghoff, Verbandsvorsteher

II.

Der Haushaltsplan des „Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems" für das Haushaltsjahr 2023 liegt an 7 Werktagen, vom Tage nach der Bekanntmachung an, in Zimmer 337a der Kreisverwaltung in Bad Ems, Insel Silberau 1, während der Dienstzeit

montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

III.

Nach § 7 KomZG i. V. m. § 24 Abs. 6 GemO ist eine Verletzung der

Bestimmungen über

a) Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung (§ 34 GemO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als geschäftsführende Stelle für den Zweckverband geltend gemacht worden ist.

Bad Ems, 12.06.2023
„Zweckverband Schloss Balmoral Bad Ems"
Jörg Denninghoff, Verbandsvorsteher