Schutz der Nachtruhe - Ausnahmegenehmigung gemäß Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)-
Aus Anlass des Promenadenfestes in der Stadt Bad Ems wird am Freitag, den 04.07.2025 und Samstag, den 05.07.2025 jeweils von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Bereich des Festgeländes eine allgemeine Ausnahme vom Verbot einer Störung der Nachtruhe nach § 4 Abs. 5 LImSchG zugelassen. Gleichfalls wird nach § 6 Abs. 5 LImSchG eine allgemeine Ausnahme zugelassen, auf dem Festgelände Tonwiedergabegeräte zu betreiben und Livemusik darzubieten.
Damit sind auch während der Veranstaltung in der Zeit ab 00.00 Uhr bis 06.00 Uhr solche Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.