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Bad Ems-Nassau aktuell Ausgabe Bad Ems
Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen
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Bebauungsplan "Auf der Hardt“ – 5. Änderung - der Stadt Bad Ems

hier: Aufstellungsbeschluss

Aufgrund des gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bad Ems in seiner Sitzung am 23.06.2026 die Eröffnung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hardt“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da wesentliche Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht zu erwarten sind.

Der räumliche Geltungsbereich ist auf nachstehend abgedrucktem katasteramtlichem Lageplanausschnitt mit einer unterbrochenen schwarzen Linie umgrenzt.

Die betroffenen Anlieger werden vor der förmlichen Offenlage gemäß Baugesetzbuch im Zuge einer Anliegerversammlung im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau zu gegebener Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bebauungsplan können im Zuge der 30 tägigen förmlichen Offenlage erfolgen. Dies wird gemäß BauGB bekannt gegeben.

Bad Ems, den 23.06.2026
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister

Anlage:

Katasterausschnitt mit Geltungsbereich