Ich möchte hiermit alle Grundstückseigentümer bitten, ihrer Pflicht nachzukommen, Hecken, Sträucher und andere Pflanzen an den Grundstücksgrenzen so zurückzuschneiden, dass Gehwege, Straßen sowie Feld- und Wiesenwege ungehindert nutzbar bleiben.
Aktuell prüft die Ordnungsverwaltung in den Gemeinden, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird und weißt gegebenenfalls die Grundstückseigentümer auf den erforderlichen Rückschnitt hin.
Die Abbildung unten dient zur Orientierung.